Erneute Anpassung der Neugeschäftsbeiträge in der Kraftfahrtversicherung zum 1. Februar 2024
Die gesamte Versicherungsbranche muss sich aktuell in der Kraftfahrtversicherung neuen Herausforderungen stellen. Exemplarisch berichten wir, wie die Württembergische Versicherung AG sich diesen Herausforderungen stellt.
Bei der Württembergischen Versicherung AG hat sich die Zahl der Schäden in der Kraftfahrtversicherung binnen vier Monaten verdoppelt. Zugleich trieb die Inflation die Kosten der Schadenregulierung weiter deutlich in die Höhe, wodurch ein neuer Höchststand erreicht wurde. Konkret stiegen die Schadenbelastungen im Vergleich zum Vorjahr um deutlich mehr als 10%. Hinzu kam eine Elementarbelastung in der Kraftfahrtversicherung von fast 60 Millionen Euro.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Württembergische Versicherung AG bereits zum 1. Juli 2023 die Beiträge in der Kraftfahrtversicherung erhöht. Allerdings haben im zweiten Halbjahr 2023 die Schadeninflation und die Elementarschäden in der Kraftfahrtversicherung weiter deutlich zugenommen.
Um die gestiegenen Kosten decken zu können, muss die Württembergische Versicherung AG ab dem 1. Februar 2024 erneut die Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung im zweistelligen Prozentbereich und in der Teilkaskoversicherung im einstelligen Prozentbereich erhöhen.
Um Ihnen mit der Beitragssteigerung auch einen Mehrwert bieten zu können, hat die Württembergische Versicherung AG zeitgleich ein Tarif-Update zum 1. Februar 2024 mit wichtigen Leistungsverbesserungen aufgelegt.
Hier ein paar Highlights aus dem Premiumschutz:
- Tierbissfolgeschäden werden von 20.000 EUR auf „unbegrenzt“ erhöht.
- Kurzschlussfolgeschäden an Aggregaten werden von 20.000 EUR auf „unbegrenzt“ erhöht.
- Bei der Eigenschadendeckung sind künftig auch Gebäudeschäden mitversichert.
Mit der Ausfalldeckung als Erweiterung im Baustein Kasko+ bietet Ihnen die Württembergische Versicherung AG zudem eine Leistung mit Alleinstellungscharakter im deutschen Markt:
Wird das versicherte Fahrzeug durch einen Unfall, bei dem der Unfallgegner mithaftet, beschädigt oder zerstört, erbringt die Württembergische Versicherung AG die nachfolgenden aufgeführten Leistungen, die der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer aufgrund Mithaftung in Abzug gebracht hat.
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
- Kostenpauschale
Bei Inanspruchnahme der Leistungen aus der Deckungserweiterung Kasko+ bringt die Württembergische Versicherung AG keinen Selbstbehalt in Abzug. Bei alleiniger Inanspruchnahme der Leistung aus der Deckungserweiterung Kasko+ erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes (SFR). Vermögens-, Personenschäden, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie sonstige Sachschäden sind nicht mitversichert.
Sollten Sie Fragen zur Beitragsanpassung oder Änderungsbedarf in der Kraftfahrtversicherung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine sichere und gute Fahrt.