Indexierung in der Gebäudewertermittlung
Wohngebäudeversicherung und Inflation: Was jetzt für Sie wichtig ist!
In Zeiten steigender Kosten und fehlender Preisstabilität im täglichen Leben fragen sich viele Versicherungsnehmer, welche Auswirkungen dies auf die eigene Wohngebäudeversicherung haben wird.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen rund um die Indexierung Ihrer Wohngebäudeversicherung zur Verfügung.
Der Beitrag der Wohngebäudeversicherung ergibt sich unter anderem aus der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherer ermittelt auf der Grundlage des Gebäudewerts aus dem Jahr 1914 mit dem sog. Anpassungsfaktor den Versicherungswert zum heutigen Zeitpunkt. Der Anpassungsfaktor richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt erhobenen Baukostenpreisindex. Durch diese Methode wird sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer bei Totalverlust des Eigentums die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte erhält. Die Wohngebäudeversicherung verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr. Bei steigenden Baupreisen wird somit im Rahmen der Verlängerung die Versicherungssumme so angepasst, dass der Versicherungsnehmer sein Wohngebäude bei Verlust jederzeit gleichwertig errichten kann. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn auch der Versicherungsbeitrag jährlich angeglichen wird.
Der Baupreiskostenindex stand im Jahr 2022 bei 1.668,2. Zu Beginn des neuen Jahres steigt dieser voraussichtlich auf 1.961,4 an. Auf dieser Grundlage erhöht sich der Anpassungsfaktor zum 1. Januar 2023 von bislang 20,97 % auf 24,06 %.
Dadurch ist auch im neuen Jahr mit einer Preiserhöhung des Versicherungsbeitrages zu rechnen.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen rund um die Indexierung Ihrer Wohngebäudeversicherung zur Verfügung.